proQura als wegweisendes System für nachhaltige Kostendämpfung empfohlen
Der «Runde Tisch Kostendämpfung» unter Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat Ende Oktober 2025 konkrete Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beschlossen. Ein zentrales Element ist die Weitergabe von Rabatten auf Heilmittel an die Krankenversicherer. Damit sollen jährlich rund 60 Millionen Franken eingespart werden – proQura ist integraler Bestandteil dieser Massnahmen.
Der «Runde Tisch Kostendämpfung» legte im «Massnahmenpapier Runder Tisch Kostendämpfung» verschiedene Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten fest. Eine von 12 verabschiedeten Massnahmen betrifft die Weitergabe von Rabatten gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG sowie der VITH. Die Mitglieder des Runden Tisches sind sich einig, dass Massnahmen ergriffen werden sollen, damit die Weitergabepflicht der Vergünstigungen möglichst umfassend umgesetzt wird. Im Massnahmenpapier ist ausdrücklich vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte für die Umsetzung externe Dienstleister in Anspruch nehmen können. Pro Medicus bietet diese Dienstleistung unter dem Namen proQura für niedergelassene Spezialisten an.
Ab sofort sollen möglichst alle Ärztinnen und Ärzte beim Einkauf von Heilmitteln ihnen gewährte Rabatte konsequent an die Krankenversicherer weiterleiten. Diese Empfehlung hat der von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eingesetzte Runde Tisch Kostendämpfung im Gesundheitswesen am 27. Oktober 2025 als eine von insgesamt 12 Massnahmen verabschiedet (Medienmitteilung).
Ziel der dort aufgeführten Massnahme «Weitergabe von Rabatten» ist es, den Anstieg der Prämienlast für Versicherte zu dämpfen und die Rabattweitergabe für alle Seiten umsetzbar zu gestalten. Im Massnahmenpapier ist ausdrücklich vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte für die Umsetzung externe Dienstleister in Anspruch nehmen können. Pro Medicus bietet diese Dienstleistung unter dem Namen proQura für niedergelassene Spezialisten an. proQura ist eines von mehreren Systemen, das die Ärzteschaft in der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Rabattweitergabe unterstützt.
Durch die konsequente Weitergabe von Vergünstigungen erwartet der Runde Tisch Einsparungen von insgesamt 60 Millionen Franken jährlich, davon je 30 Millionen bei Ärzten und Spitälern. Dass dieses Ziel realistisch ist, zeigt die Erfahrung: Allein mit proQura konnten 2024 CHF 13.8 Mio Rabatte an die Versicherungen weiteleitet werden. Insgesamt wurden mit proQura in den vergangenen fünf Jahren fast 50 Millionen Franken an die Versicherungen weitergeleitet. Diese Gelder werden von den Krankenversicherern zur Dämpfung des Kostenanstiegs eingesetzt.
Die Mitglieder des Runden Tisches «Kostendämpfung im Gesundheitswesen» sind sich einig, dass die gesetzeskonforme und praxistaugliche Weitergabe der Rabatte mehr Unterstützung braucht. Der Runde Tisch verlangt, dass die Rabattweitergabe flächendeckend umgesetzt wird, das heisst in Spitälern, bei Hausärzten, Spezialisten und Apotheken. Zudem soll die Verordnung über die Transparenz und Integrität im Heilmittelbereich (VITH) angepasst werden, damit künftig auch Medizinprodukte in die Regelungen einbezogen sind – ein begrüssenswerter Schritt. Pro Medicus, die Betriebsgesellschaft von proQura, ist Mitglied einer im Sommer 2025 vom BAG eingesetzten, von der FMH geleiteten Arbeitsgruppe, in der auch die Einkaufsgemeinschaften der Krankenkassen und Vertreter von Hausarztnetzwerken vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe wurde vom BAG mit dem Ziel eingesetzt, die Vorgaben zur Rabattweitergabe für alle die Arztpraxen umsetzbar zu gestalten.